Sie benötigen Hilfe zum Thema Straf- und Strafverfahrensrecht?
Das Recht auf Verteidigung, das Recht zu Schweigen, die Unschuldsvermutung – Grundpfeiler des Straf- und Strafverfahrensrechts.
Machen Sie hiervon Gebrauch – und zwar möglichst frühzeitig!
Ob Sie nun eine Anhörung, einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder gar eine Anklage erhalten, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren, damit ich Ihnen durch die Übernahme Ihrer Verteidigung ersparen kann, unvorbereitet und auf sich gestellt mit der Polizei, Behörden und Gerichten zu sprechen. Mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten, die Sie von Vorwürfen entlastet, ist für mich ebenso selbstverständlich als bei einer – oftmals überraschenden – Durchsuchung oder Vorführung anwesend zu sein.
Wir leben Straf- und Strafverfahrensrecht.